Räumpflicht in Frankfurt am Main
In Frankfurt regelt die Satzung über die Straßenreinigung, wer im Winter Gehwege räumen und streuen muss. Wer als Eigentümer an einen Gehweg grenzt, ist in der Pflicht, auch wenn die Stadt selbst die Fahrbahnen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit räumt.
Das übernimmt Ihr Winterdienst-Partner in Frankfurt am Main
Die Pflicht gilt zwischen 7:00 und 22:00 Uhr. Ein Winterdienst-Partner plant seine Touren deshalb so, dass Gehwege, Hauseingänge und Zugänge vor dem Berufsverkehr frei sind und über den Tag nachgestreut wird. Streusalz ist in Frankfurt nur eingeschränkt erlaubt. Ein seriöser Betrieb arbeitet vorrangig mit Sand oder Split.
Wie bei allen Leistungen auf Baum & Garten gilt: Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Betrieb in Ihrer Region. Mehr zur Leistung steht auf der Seite Winterdienst.
Rechtzeitig vor dem ersten Schnee anfragen
Häufig wird ein Winterdienst für die gesamte Saison vereinbart. Wer jetzt im Herbst anfragt, kann in Ruhe klären, was genau gebraucht wird, und muss nicht erst bei Schneefall einen Betrieb suchen.
Das gehört dazu
- Schnee- und Eisbeseitigung
- Räumen und Streuen von Gehwegen, Privatstraßen und Zuwegungen
- Hauseingänge, Garageneinfahrten und Stellplätze
- Firmenparkplätze, Ladezonen und Hofeinfahrten
- Streugutaufnahme und Entsorgung
Gut zu wissen
Die Angaben stammen von den offiziellen Seiten der Stadt (Stand Oktober 2026) und können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung. Auskunft gibt das Ordnungsamt.
Räum- und Streupflicht in Frankfurt am Main auf einen Blick
- Wer muss räumen?
- Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Gleichgestellt sind Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher und sonstige dinglich Berechtigte (§ 11 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung). Die Pflicht gilt auch, wenn ein städtischer Geländestreifen zwischen Grundstück und Gehweg liegt.
- Wann?
- Die Pflichten gelten von 7:00 bis 22:00 Uhr (§ 11 Abs. 12). Eine eigene Regel für Sonn- und Feiertage nennt die Stadt auf ihrer Infoseite nicht.
- Wie breit?
- Bei Gehwegen über 3 m Breite und in Fußgängerzonen eine Bahn von mindestens 1,50 m. Zum Grundstückseingang und zur Fahrbahn ist ein Zugang von 1,50 m Breite freizuhalten.
- Streumittel
- Vorrangig Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material. Asche ist verboten. Salz ist nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen, starkes Gefälle) und für festgetretene Eis- und Schneereste erlaubt. Baumscheiben und Grünflächen sind von Auftaumitteln freizuhalten.
- Schnee ablagern
- So, dass der Verkehr möglichst wenig behindert wird. Nicht in die Straßenrinne, auf Radwege oder die Fahrbahn und nicht auf oder vor Abfallbehälter-Standplätze. Kanaleinläufe, Schachtdeckel und Hydranten bleiben frei.
- Bußgeld
- Bis zu 1.000 € (§ 12 der Satzung).
- Besonderheit
- Bei Hinterliegergrundstücken wechseln Kopf- und Hinterlieger wöchentlich ab, beginnend bei der niedrigsten Hausnummer. Hat nur eine Straßenseite einen Gehweg, sind auch die Pflichtigen der Gegenseite beteiligt. Sie wechseln nach der Endziffer des Jahres.
Quellen (Stand der Abfrage: Oktober 2026, ohne Gewähr):
Häufige Fragen
Darf ich in Frankfurt Streusalz benutzen?
Nur eingeschränkt. Nach der Satzung sind Sand, Split und ähnliches Material vorrangig. Salz darf nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder starkem Gefälle und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneereste eingesetzt werden. Asche ist verboten.
Bis wann muss in Frankfurt geräumt sein?
Die Räum- und Streupflichten gelten von 7:00 bis 22:00 Uhr. Eine eigene Regel für Sonn- und Feiertage nennt die Stadt auf ihrer Infoseite nicht. Im Zweifel fragen Sie beim Ordnungsamt nach.
Was droht, wenn ich nicht räume?
Wer den Gehweg nicht räumt oder streut, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt werden. Kommt es zu einem Unfall, kommt die Haftung hinzu.
Was kostet ein Winterdienst?
Der Preis hängt von Fläche, Umfang und Einsatzzeiten ab und wird im Angebot Ihres Partners genannt. Die Anfrage ist unverbindlich.
Wer führt die Arbeiten aus?
Baum & Garten ist eine Dienstleistungsagentur. Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Kooperationspartner in Ihrer Region. Dieser meldet sich bei Ihnen, erstellt das Angebot und erledigt den Auftrag.



