Räumpflicht in München
München hat eine Besonderheit: Im Vollanschlussgebiet innerhalb des Mittleren Rings und im Pasinger Kern übernimmt die Stadt den Winterdienst auf den Gehwegen, die Eigentümer sind dort befreit. Außerhalb dieses Gebiets müssen Eigentümer vor ihrem Grundstück selbst räumen und streuen.
Das übernimmt Ihr Winterdienst-Partner in München
Ob Ihr Grundstück im Vollanschlussgebiet liegt, entscheidet über Ihre Pflicht. Das lässt sich über die Stadt klären. Außerhalb gilt: Der Gehweg muss werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr frei sein, nachgeräumt wird bis 20:00 Uhr. Streusalz ist in München verboten.
Wie bei allen Leistungen auf Baum & Garten gilt: Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Betrieb in Ihrer Region. Mehr zur Leistung steht auf der Seite Winterdienst.
Rechtzeitig vor dem ersten Schnee anfragen
Häufig wird ein Winterdienst für die gesamte Saison vereinbart. Wer jetzt im Herbst anfragt, kann in Ruhe klären, was genau gebraucht wird, und muss nicht erst bei Schneefall einen Betrieb suchen.
Das gehört dazu
- Schnee- und Eisbeseitigung
- Räumen und Streuen von Gehwegen, Privatstraßen und Zuwegungen
- Hauseingänge, Garageneinfahrten und Stellplätze
- Firmenparkplätze, Ladezonen und Hofeinfahrten
- Streugutaufnahme und Entsorgung
Gut zu wissen
Die Angaben stammen von den offiziellen Seiten der Stadt (Stand Oktober 2026) und können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung. Auskunft gibt das Ordnungsamt.
Räum- und Streupflicht in München auf einen Blick
- Wer muss räumen?
- Außerhalb des Vollanschlussgebiets die Eigentümer für den Gehweg vor ihrem Grundstück. Sie dürfen die Pflicht an einen Hausmeister- oder Winterdienst übertragen. Innerhalb des Vollanschlussgebiets (Bereich innerhalb des Mittleren Rings und der Pasinger Kern) sind die Eigentümer von der Pflicht befreit.
- Wann?
- Werktags muss der Gehweg bis 7:00 Uhr frei sein, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr. Bis 20:00 Uhr wird so oft nachgeräumt, wie nötig, um Gefahren zu vermeiden.
- Wie breit?
- Ausreichend breit. Nach der Rechtsprechung des BGH (VIII ZR 255/16) genügt ein Streifen von etwa 1 m bis 1,20 m. Fehlt ein Gehweg, wird ein geeigneter Streifen am Fahrbahnrand geräumt.
- Streumittel
- Sand oder Splitt. Streusalz und andere ätzende Stoffe sind aus Umweltschutzgründen verboten.
- Rechtsgrundlage
- Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Landeshauptstadt München (§ 5 Abs. 2).
- Mieter
- Vermieter können die Pflicht auf Mieter übertragen oder die Kosten über die Betriebskostenabrechnung umlegen. Beides braucht eine klare Vereinbarung im Mietvertrag, in einem unterschriebenen Zusatzvertrag oder in der Hausordnung. Ein Aushang oder Einwurf im Briefkasten genügt nicht.
Quellen (Stand der Abfrage: Oktober 2026, ohne Gewähr):
Häufige Fragen
Muss ich in München überhaupt selbst räumen?
Das hängt von der Lage ab. Im Vollanschlussgebiet (innerhalb des Mittleren Rings und im Pasinger Kern) sind Eigentümer von der Pflicht befreit. Außerhalb müssen sie den Gehweg vor ihrem Grundstück selbst räumen und streuen oder die Pflicht an einen Dienstleister übertragen.
Ist Streusalz in München erlaubt?
Nein. Streusalz und andere ätzende Stoffe sind aus Umweltschutzgründen verboten. Erlaubt sind Sand und Splitt.
Bis wann muss in München geräumt sein?
Werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr. Bis 20:00 Uhr wird so oft nachgeräumt, wie es zur Vermeidung von Gefahren nötig ist.
Was kostet ein Winterdienst?
Der Preis hängt von Fläche, Umfang und Einsatzzeiten ab und wird im Angebot Ihres Partners genannt. Die Anfrage ist unverbindlich.
Wer führt die Arbeiten aus?
Baum & Garten ist eine Dienstleistungsagentur. Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Kooperationspartner in Ihrer Region. Dieser meldet sich bei Ihnen, erstellt das Angebot und erledigt den Auftrag.



