Jeder Baum, der im Weg steht
Ihr Partner fällt nicht nur die störende Tanne, sondern jeden Baum auf Ihrem Grundstück, der im Weg ist. Der Betrieb bringt das nötige Gerät mit und kümmert sich um die Entsorgung der Baumabfälle.
Wenn Sie das Holz im Kamin verwenden möchten, kann der Partner Ihnen auch ein Angebot für lagerfähiges Brennholz machen.
Nicht immer muss gefällt werden
Wo ein Baum bleiben soll, helfen Baumschnitt, Baumpflege, Baumschutz oder Baumsanierung. Manchmal reicht ein fachgerechter Rückschnitt, damit wieder Licht in den Garten fällt.
Vor der Fällung klären
Viele Gemeinden schützen größere Bäume über eine Baumschutzsatzung. Dann brauchen Sie vor der Fällung eine Genehmigung. Fragen Sie vorab beim Ordnungs- oder Grünflächenamt nach, ob das auf Ihren Baum zutrifft.
Außerdem gilt das ganze Jahr der Artenschutz: Nester brütender Vögel und Quartiere geschützter Tiere dürfen nicht zerstört werden. Deshalb werden Fällungen häufig in die Herbst- und Wintermonate gelegt.
Das gehört dazu
- Baumfällung
- Baumschnitt und Baumpflege
- Baumschutz und Baumsanierung
- Entsorgung von Grünschnitt und Baumabfällen
- Angebot für lagerfähiges Brennholz auf Wunsch
Gut zu wissen
Nennen Sie im Formular Baumart, ungefähre Höhe und Stammumfang und ob der Baum frei steht oder zwischen Gebäuden. Damit kann der Partner Aufwand und Gerät besser einschätzen.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Genehmigung?
Das hängt von Ihrer Gemeinde und vom Baum ab. Bei geschützten Bäumen verlangt die Baumschutzsatzung oft eine Genehmigung. Fragen Sie vorab bei der Gemeinde nach.
Bekomme ich das Holz?
Das lässt sich mit dem Partner vereinbaren. Sagen Sie im Formular, ob Sie das Holz behalten möchten oder ein Angebot für lagerfähiges Brennholz wünschen.
Wer führt die Arbeiten aus?
Baum & Garten ist eine Dienstleistungsagentur. Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Kooperationspartner in Ihrer Region. Dieser meldet sich bei Ihnen, erstellt das Angebot und erledigt den Auftrag.



